BHKW CONTRACTING
vermeiden Sie hohe Investitionskosten
Wir arbeiten mit verschiedenen Contractern zusammen und beraten Sie gerne ausführlich zum Thema BHKW- CONTRACTING.
Fragen und Antworten
BHKW Contracting wird zwischen zwei Vertragspartnern vereinbart. Dem Contractor und dem Contracting Nehmer. Der Contractor ist der Anbieter, der Contracting Nehmer der Nutzer des Blockheizkraftwerks.
Abhängig vom Vertrag übernimmt der Anbieter die Planung, Finanzierung, Einrichtung und Wartung eines BHKW für den Nutzer. In einigen Fällen stellt er auch den Brennstoff zur Verfügung.
Der Contractor benötigt einen Stellplatz für das BHKW im Gebäude des Contracting Nehmers. Je nach Vertrag wird der Platz vom Anbieter gemietet oder kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Versorgungsanschlüsse wie Vorlauf, Rücklauf, Wasser und Schornstein ist der Contracting Nehmer zuständig.
Energie-Contracting ist insbesondere für größere, von Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) betriebene Wohnanlagen und für Hausbesitzer von Bedeutung. Einzelne Mieter hingegen können keinen Contracting-Vertrag abschließen. Für sie ergeben sich hauptsächlich mietrechtliche Fragen. Stellt zum Beispiel der Vermieter das herkömmliche Heizsystem auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen (zu den genauen Voraussetzungen vergleiche § 556c BGB). Nur im ersten Jahr nach der Umstellung dürfen die Betriebskosten nicht erhöht werden. Einzelheiten regelt die Wärmelieferverordnung.
Ob sich ein Wärmeliefervertrag (Contracting) im Vergleich zu einer Eigeninvestition in eine Heizungsanlage lohnt, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.
Der Einbau einer eigenen Heizung verursacht Kosten für die Anschaffung. Hinzu kommen die laufenden Energiekosten (Grund- und Arbeitspreis), deren Höhe von den Tarifen des ausgewählten Energieversorgers abhängt. Außerdem fallen durchschnittlich Wartungskosten von 100 Euro pro Jahr an.
Der Vorteil des Contracting besteht insbesondere darin, dass alle Aufgaben und das gesamte Risiko, zum Beispiel durch außerplanmäßige Reparaturarbeiten, der Contractor übernimmt. Contracting ist folglich eine Dienstleistung, und eine Dienstleistung kostet Geld. Daher enthält der im Vergleich zum normalen Lieferpreis höhere – Wärmebezugspreis die Kosten für die Planung, die Finanzierung, den Betrieb, die Wartung, das Ausfallrisiko und ggf. für den Ausbau der Anlage. Die Frage ist primär nicht, ob Contracting wirtschaftlicher ist, sondern ob Sie als Kunde bereit sind, für die angebotenen Dienstleistungen einen Aufpreis (und wenn ja, welchen) zu zahlen.
Ja man unterscheidet zwischen Betriebsführungs-Contracting, Energieliefer-Contracting und Einspar-Contracting
Beim so genannten Betriebsführungs-Contracting investiert der Contractingnehmer in eine wärmeerzeugende Anlage und bleibt somit deren Eigentümer. Der Contractor sorgt für eine fachgerechte Planung und Ausführung dieser Anlage und ist für deren Wartung und Instandhaltung sowie den optimalen Betrieb verantwortlich. Diese Art des Contractings entspricht in etwa einem Vollwartungsvertrag und wird häufig beim Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) eingesetzt. Hier gibt es verschiedene Vergütungsmodelle. Meist werden jedoch konstante Vergütungen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.
Beim Energieliefer-Contracting (auch Wärmeliefer-Contracting oder Anlagen-Contracting genannt) übernimmt das Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) die Energieversorgung des Kunden (Contractingnehmer) während der vereinbarten Vertragslaufzeit in alleiniger Verantwortung. Der Contractor ist wirtschaftlicher „Eigentümer“ der Anlage. Er plant, finanziert und errichtet die zur Energieerzeugung notwendigen Anlagen (d. h. die Heizung), oder er übernimmt eine beim Kunden bereits vorhandene Anlage. Außerdem wartet er sie, setzt sie bei Bedarf instand oder erneuert sie gegebenenfalls.
Beim Einspar-Contracting erbringt der Contractor weitere energierelevante Leistungen mit dem Ziel, die gesamten Energiekosten eines Gebäudes dauerhaft zu senken. So entwickelt er ein umfassendes Energieeinsparkonzept für das Gebäude und kümmert sich u. a. um die Energieverteilungsanlagen (Heizkörper und -ventile) und um die energetische Gebäudesanierung (Wärmedämmung etc.). Wird die vertraglich vereinbarte Einsparung nicht erreicht, trägt allein der Contractor das finanzielle Risiko.